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SEO & GEO Glossar · 23. Mai 2026

Remarketing: Wirksam, aber datenschutzrechtlich anspruchsvoll

Remarketing spricht Menschen erneut an, die bereits auf Ihrer Website waren. Es ist einer der wirksamsten Werbeansätze – und einer der wenigen, bei denen die rechtliche Umsetzung über die Wirksamkeit entscheidet.

Warum es wirkt

Die angesprochene Gruppe kennt Ihr Angebot bereits. Die Kosten pro Kontakt sind deutlich niedriger als bei kalter Ansprache, und die Abschlussquoten liegen höher – besonders bei längeren Entscheidungswegen, in denen ein einzelner Besuch selten zur Anfrage führt.

Die rechtliche Grundlage

Remarketing setzt das Speichern von Kennungen im Browser und die Übermittlung an einen Werbeanbieter voraus. Beides ist unter der DSGVO einwilligungspflichtig. Ohne Einwilligung darf keine Liste aufgebaut werden.

Praktisch heißt das: Die Zielgruppe umfasst nur den Teil der Besucher, der eingewilligt hat – je nach Einwilligungsquote fünfzig bis achtzig Prozent. Listen wachsen entsprechend langsamer, und Mindestgrößen für die Ausspielung werden später erreicht.

Wo Streuverluste entstehen

  • Alle Besucher in einer Liste: Menschen, die zehn Sekunden blieben, werden wie Interessenten behandelt
  • Keine zeitliche Begrenzung: Ansprache Monate nach dem Besuch, wenn die Entscheidung längst gefallen ist
  • Bestandskunden nicht ausgeschlossen: Werbung für ein bereits gekauftes Produkt
  • Bewerber und Lieferanten nicht ausgeschlossen: Budget für Menschen ohne Kaufabsicht
  • Keine Frequenzbegrenzung: dieselbe Anzeige zwanzigmal – wirkt aufdringlich

Sinnvolle Segmentierung

SegmentBotschaft
Leistungsseite besucht, keine AnfrageKonkretes Angebot, Kostenrahmen
Formular begonnen, nicht abgeschicktErinnerung, Hilfestellung
Ratgeber gelesenVertiefender Inhalt, kein Verkauf
Bereits angefragtAusschließen
BestandskundeAusschließen oder eigene Botschaft

Die Frequenzbegrenzung

Der am häufigsten übersehene Punkt. Ohne Begrenzung sehen wenige Menschen dieselbe Anzeige sehr oft – das verbraucht Budget und wirkt negativ auf die Markenwahrnehmung. Eine Begrenzung auf wenige Einblendungen pro Woche ist in fast allen Fällen sinnvoll.

Wann es sich nicht lohnt

Bei sehr geringem Besucheraufkommen erreichen Listen nicht die Mindestgröße für die Ausspielung. Bei Angeboten mit sofortiger Entscheidung ist der Nutzen gering. Und bei Produkten, die man einmal kauft, ist die Ansprache nach dem Kauf reine Budgetverschwendung – wenn Bestandskunden nicht ausgeschlossen werden.

Häufige Fragen

Braucht Remarketing eine Einwilligung?
Ja. Ohne Einwilligung darf keine Remarketing-Liste aufgebaut werden.
Ab welchem Besucheraufkommen lohnt es sich?
Ab einigen hundert eingewilligten Besuchern pro Monat je Segment. Darunter werden Mindestgrößen nicht erreicht.
Wie oft sollte eine Anzeige erscheinen?
Wenige Male pro Woche. Ohne Frequenzbegrenzung wirkt Remarketing schnell aufdringlich.

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